Hausordnung

Allgemeines

  • Im Haus sowie Neben- und Allgemeinräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. 
  • Montagen aller Art (Fahnen, Beschilderungen etc.) sind in sämtlichen Räumen zu unterlassen.
  • Im Haus sowie Neben- und Allgemeinräumen besteht Rauchverbot.
  • Schäden am Haus- resp. im Haus sind sofort dem Generationentreff zu melden.  

Lärm

  • Von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie von 22.00 bis 06.00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Unnötige Lärmemissionen sind zu unterlassen. Vor allem während dieser Zeiten sind Radio, Stereoanlagen und Fernseher auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittags- und Nachtruhe grundsätzlich untersagt. 
  • Bei Feiern ausserhalb des Gebäudes ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.  

Kinder

  • Den Mietern dieser Räumlichkeiten obliegt die Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern.
  • Kinder dürfen sich ausserhalb der Räumlichkeiten nur unter Aufsicht einer Erwachsenen Person aufhalten. Insbesondere Strassenseitig ist auf die Verkehrssituation zu achten.  

Lüften

  • Das Haus ist auch in der kalten Jahreszeit zu lüften. Dies erfolgt mittels sog. Stosslüften.
  • Das Kippen der Fenster ist nur bei sommerlichen Aussentemperaturen erlaubt.
  • Beim Verlassen des Gebäudes ist zu kontrollieren, dass sämtliche Zugänge (Fenster, Türen etc.) vollständig geschlossen sind.  

Sicherheit

  • Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf zu achten, dass keine Zugänge, welcher Art auch immer, geöffnet sind.
  • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist im ganzen Haus untersagt.  

Reinigung

  • Haus und Grundstück sind jeweils, wenn nicht anders definiert, besenrein zu übergeben.
  • Der im Haus anfallende Müll muss vom Benutzer, wenn nicht anders definiert, entsorgt werden.  

Fahrzeuge

  • Beim Haus Generationentreff bestehen keine Parkmöglichkeiten.
  • Auf öffentlichem Grund abgestellte Fahrzeuge, sowie deren Entrichtung allfälliger Gebühren, sind nicht in der Benutzungsvereinbarung enthalten. Die Bezahlung obliegt dem Benutzer.
  • Es dürfen keine Fahrzeuge um das Haus abgestellt werden.  

Versicherung

  • Jeder Nutzer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich.